Polizeibeamte der Kriminalpolizei tragen grundsätzlich keine Uniform, sondern „lageangepasste Zivilkleidung“ (bürgerliche Kleidung).
Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes
Kriminalmeister – KM
Kriminalobermeister – KOM
Kriminalhauptmeister – KHM (BesGr A 9 ohne oder mit Amtszulage)
In einigen Ländern gibt es keinen mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei, ebenso gibt es seit Mitte der 1990er Jahre im Bundeskriminalamt keinen mittleren Dienst mehr.
Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
Kriminalkommissar – KK
Kriminaloberkommissar – KOK
Kriminalhauptkommissar – KHK (in BesGr A 11 oder A 12 eingewiesen)
Erster Kriminalhauptkommissar – EKHK
Ausschließlich in Berlin existiert neben der Kriminalpolizei die gesonderte Laufbahn des Gewerbeaußendienstes, die ihren Ausdruck in bundesweit einzigartigen Amtsbezeichnungen findet:
Gewerbekommissar – GK
Gewerbeoberkommissar – GOK
Gewerbehauptkommissar – GHK
Erster Gewerbehauptkommissar – EGHK
Die Amtsbezeichnungen im höheren Dienst beim Gewerbeaußendienst sind analog der des höheren Kriminaldienstes (siehe unten).
Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes
Kriminalrat – KR
Kriminaloberrat – KOR
Kriminaldirektor – KD
Leitender Kriminaldirektor – LKD (z. B. NRW) oder LtdKD
Verwendung
Dezernatsleiter (ab 20 Beamte) bei einer Kriminalpolizei
Kommissariatsleiter (ohne Mindestzahl Personalkörper)
Inspektionsleiter einer Kriminalpolizei
Leiter der Kriminalpolizei
Leiter der Kriminaldirektion (z. B. PP Frankfurt am Main, 820 Beamte)
Leiter einer Polizeidirektion
In Baden-Württemberg auch:
Leiter eines großen Polizeireviers (Polizeirat, Polizeioberrat)
Leiter eines Führungs- und Einsatzstabes
Besonders herausgehobene Positionen im höheren Dienst
Landeskriminaldirektor (LKD, Baden-Württemberg als Abteilungsleiter im Landespolizeipräsidium; LdsKD Nordrhein-Westfalen)
Präsident des Landeskriminalamts (Baden-Württemberg)
Landeskriminalpolizeidirektor (Berlin) LKPolD (bis Januar 2006, seither Direktor des Landeskriminalamtes)
Direktor/Direktorin beim Bundeskriminalamt (als Leiter/Leiterin einer Abteilung, besoldet nach Besoldungsgruppe B 3)
Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (besoldet nach Besoldungsgruppe B 6)
Präsident des Bundeskriminalamtes (besoldet nach Besoldungsgruppe B 9)